Nachteilsausgleich
Bei einer diagnostizierten Beeinträchtigung oder Teilleistungsstörung kann ein Gesuch um Nachteilsausgleich an der Zentralen Aufnahmeprüfung gestellt werden. Für das Gesuch soll das offizielle Formular des Mittelschul- und Berufsschulamtes ausgefüllt und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (u.a. Gutachten) online zusammen mit der Prüfungsanmeldung bis spätestens am 10. Februar 2024 eingereicht werden.